Bei privaten Krankenkassen richtet sich die Kostenübernahme nach den in der Versicherung enthaltenen Leistungen entsprechend der Police. Wenden Sie sich hier am besten direkt an Ihre Versicherung, um den Umfang der Kostenübernahme im Vorfeld abzuklären.
Gesetzliche Krankenkassen tragen bei einer Implantatbehandlung eine Zuzahlung in Höhe des sogenannten Festzuschusses, der sich an der durch eine Kommission festgelegten Regelversorgung orientiert. Bei bis zu drei fehlenden Zähnen sieht die Regelversorgung eine Zahnbrücke vor. Bei mehr fehlenden Zähnen besteht die Regelversorgung aus einer herausnehmbaren Teil- oder Vollprothese.
Da herausnehmbare prothetische Versorgungen jedoch den Abbau des Kieferknochens begünstigen, sind sie auf Dauer für den Patienten keine optimale Lösung.
Durch die Erstellung eines Heil- und Kostenplans und dessen Einreichung bei Ihrer Krankenkasse, können Sie vor der Behandlung Sicherheit über die Gesamtkosten und die Höhe der Zuschüsse durch die Krankenkasse schaffen.